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   BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83   

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https://dejure.org/1983,2332
BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83 (https://dejure.org/1983,2332)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 5 AS 19/83 (https://dejure.org/1983,2332)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1983 - 5 AS 19/83 (https://dejure.org/1983,2332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtsstand - Bestimmung - Örtliche Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 223
  • ZIP 1984, 223
  • BB 1984, 409
  • JR 1985, 528
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83
    Der Arbeitnehmer und der Pensions-Sicherungs-Verein sind in ei nem solchen Falle Streitgenossen (im Anschluß an BAG 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    streit gegen den Pensions-Sicherungs-Verein klären (BAG 32, 220, 227 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 b der Gründe; BAG 33, 234, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    Dadurch ist die Gefahr geringer, daß es zu unterschiedlichen Prozeßergebnissen kommt (vgl. BAG 33, 234, 237, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83
    streit gegen den Pensions-Sicherungs-Verein klären (BAG 32, 220, 227 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 b der Gründe; BAG 33, 234, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).
  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 31/95

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichts

    Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zuständigkeitsbestimmung entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit und nach Erhebung der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit durch den Beklagten getroffen werden kann (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt BAG Beschlüsse vom 4. Mai 1992 - 5 AS 2/92 - und vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).

    Wird er beteiligt, ist eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig (BAG Beschluß vom 22. November 1983 - 5 AS 19/83 - BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO).

    Das hat der Senat in seinem Beschluß vom 22. November 1983 (a.a.O.) wie folgt begründet: Zwischen Arbeitgeber und PSV müsse entschieden werden, ob und inwieweit die für den Widerruf vom Arbeitgeber angeführten wirtschaftlichen Umstände vorlägen und welches Gewicht sie hätten.

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 33/95

    Örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts bei Vorliegen einer

    Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zuständigkeitsbestimmung entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit und nach Erhebung der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit durch den Beklagten getroffen werden kann (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt BAG Beschlüsse vom 4. Mai 1992 - 5 AS 2/92 - und vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).

    Wird er beteiligt, ist eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO).

    Diese Auffassung hat der Senat bereits mehrfach vertreten (vgl. BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschlüsse vom 4. Mai 1992 und 29. Juni 1992, a.a.O.).

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 29/95

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen - Voraussetzungen für die Bestimmung

    Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zuständigkeitsbestimmung entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit und nach Erhebung der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit durch den Beklagten getroffen werden kann (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt BAG Beschlüsse vom 4. Mai 1992 - 5 AS 2/92 - und vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).

    Wird er beteiligt, ist eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO).

    Diese Auffassung hat der Senat bereits mehrfach vertreten (vgl. BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO, zuletzt Beschlüsse vom 4. Mai 1992 und 29. Juni 1992, a.a.O.).

  • BAG, 29.06.1992 - 5 AS 6/92

    Bestimmung eines gemeinsamen örtlichen Gerichtsstandes bei Begründung einer

    Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zuständigkeitsbestimmung entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit und nach Erhebung der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit durch den Beklagten getroffen werden kann (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 4. Mai 1992 - 5 AS 2/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).

    Diese Auffassung hat der Senat bereits mehrfach vertreten (vgl. BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 4. Mai 1992 - 5 AS 2/92 -, n.v.).

  • BAG, 04.05.1992 - 5 AS 2/92

    Anspruch auf Betriebsrente - Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts

    Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zuständigkeitsbestimmung entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit und nach Erhebung der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit durch den Beklagten getroffen werden kann (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 21. Januar 1990 - 5 AS 8/90 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).

    Diese Auffassung hat der Senat bereits mehrfach vertreten (vgl. BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 21. Januar 1991 - 5 AS 8/90 -, n.v.).

  • BAG, 30.08.1993 - 5 AS 14/93

    Anspruch gegen Gesamtschuldner auf Zahlung einer Abfindung - Anfrage an das

    Die Zuständigkeitsbestimmung kann entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit getroffen werden (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).
  • BAG, 30.08.1993 - 5 AS 15/93

    Anspruch gegen Gesamtschuldner auf Zahlung einer Abfindung - Anfrage an das

    Die Zuständigkeitsbestimmung kann entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit getroffen werden (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).
  • BAG, 21.01.1991 - 5 AS 8/90

    Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts bei Bildung einer

    Diese Auffassung hat der Senat bereits mehrfach vertreten (vgl. den nicht veröffentlichten Beschluß vom 9. April 1986 - 5 AS 4/86 - sowie BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 30.08.1993 - 5 AS 12/93

    Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichts bei Begründung einer

    Die Zuständigkeitsbestimmung kann entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit getroffen werden (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).
  • BAG, 30.08.1993 - 5 AS 11/93

    Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichts bei Begründung einer

    Die Zuständigkeitsbestimmung kann entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit getroffen werden (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).
  • BAG, 31.10.1995 - 5 AS 25/95

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Begründung einer Streitgenossenschaft

  • BAG, 18.03.1994 - 5 AS 5/94

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen - Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

  • BAG, 30.08.1993 - 5 AS 13/93

    Anspruch gegen Gesamtschuldner auf Zahlung einer Abfindung - Anfrage an das

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